des Landkreises Altenkirchen

FAQ

Wer stellt den Antrag?

Der Antrag kann von Lehrerinnen und Lehrern aller Schularten, Eltern und Erziehungsberechtigten und weiteren Institutionen im Kreis Altenkirchen gestellt werden.

Bei welchen Schwierigkeiten kann ich Beratung beantragen?

Beratung ist in folgenden Bereichen möglich:

  • Lernen
  • sozial-emotionale Entwicklung
  • Sprache
  • ganzheitliche und motorische Entwicklung
  • Hören und Sehen
Wer berät ?

Es beraten Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Förderschulen. Abhängig von den Anträgen der Regelschulen werden die passenden Beraterinnen und Berater ausgewählt.

Wie beginnt die Beratung?

Nachdem der Antrag an das FBZ gestellt wurde, wird er an den Berater weitergeleitet. Dieser stimmt mit dem Antragssteller einen Termin ab. Der weitere Beratungsprozess wird individuell mit den Beteiligten besprochen.

Muss ich das FBZ vor dem Gutachten einschalten?

Nein. Prinzipiell ist ein Antrag auf Feststellung des besonderen Förderbedarfs unabhängig vom FBZ zu stellen.

Im Bereich Vorschule sollte frühzeitig vor Antragstellung das FBZ durch die aufnehmende Grundschule eingeschaltet werden.

In Fällen von sozial-emotionalem Förderbedarf (SE) muss das FBZ zuvor hinzugezogen werden.

Muss mein Kind jetzt in die Förderschule?

Nein. Es geht vorrangig um die Beratung von Eltern und Lehrkräften und um die Förderung des Kindes vor Ort.